Unterlassene Hilfeleistung; wichtig
zu wissen!
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Wer einer Person in Not
NICHT hilft,
obwohl Hilfe sehr erforderlich,
auch möglich und zumutbar ist,
macht sich entsprechend strafbar.
Unterlassene Hilfeleistung wird
mit einer Geldstrafe, oder mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
bestraft werden können.
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